Teilnahmebedingungen 
Veranstalter der Aktion HARIBO Freizeitspaß 2024 ist die HARIBO GmbH & Co. KG, Dr.-Hans-und-Paul-Riegel-Straße 1, 53501 Grafschaft, („HARIBO“). Für die technische und organisatorische Abwicklung der Aktion bedient sich der Veranstalter der TLC Marketing, Promotion & Incentive GmbH, Sandstraße 3, 80335 München („TLC“). Bei Fragen zu dieser Aktion wenden sich Teilnehmer bitte an freizeitspass@promotion.haribo.com.
Mit der Teilnahme an der Aktion und durch Aktivieren des entsprechenden Kontrollkästchens erklären sich die Teilnehmer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
Für eine bessere Lesbarkeit wird nachfolgend auf die Verwendung gendergerechter Sprachformen verzichtet; sämtliche Personenbezeichnungen gelten stets für alle Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht.
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1. Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen („Teilnehmer“), mit Wohnsitz in Deutschland, die als Endverbraucher innerhalb des Aktionszeitraums ein (1) HARIBO-Aktionsprodukt bei einem teilnehmenden Händler in Deutschland erworben haben.

Die Teilnahme über Teilnahme- oder Gewinnspielregistrierungsdienste ist ausgeschlossen .

Für die Teilnahme an der Aktion sind ein Internetanschluss und eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Die Teilnahmeberechtigung wird anhand der Angaben des Teilnehmers auf der Aktions-Website freizeitspass.haribo.com geprüft.
2. Wie kann man teilnehmen?
Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss zunächst im Aktionszeitraum (vom 26.01.2024 09:00 Uhr bis 30.06.2024 23:59 Uhr) ein HARIBO Aktionsprodukt erworben werden.

Folgende Produkte sind als Aktionstüte durch ein besonderes Tütendesign mit dem Aktions-Hinweis 2-für-1-Freizeitticket gekennzeichnet:

• Goldbären Klassik 175g und 320g
• Color-Rado 175g und 320g
• Tropifrutti 175g und 320g
• Phantasia 175g und 320g
• Pico-Balla 160g
• Die Schlümpfe 175g

1. Der 10-stellige Aktionscode befindet sich auf der Innenseite der Tüte hinter dem außen aufgedruckten Hinweis „Code hier!". Dieser Aktionscode qualifiziert zur Teilnahme am HARIBO Freizeitspaß 2024.

2. Der Teilnehmer gelangt über den QR-Code auf der Aktionstüte oder über die HARIBO-Website auf die Aktions-Website freizeitspass.haribo.com. Im Anmeldeformular der Website wird der Teilnehmer gebeten einen gültigen Aktionscode sowie seine persönlichen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse) einzugeben und die vorliegenden Teilnahmebedingungen zu akzeptieren. Nach erfolgreicher Eingabe erhalten Teilnehmer abschließend eine E-Mail mit einem Link, um die Anmeldung final zu bestätigen.

3. Einmal bestätigt, erhalten Teilnehmer Zugriff auf alle verfügbaren Freizeitpartner-Angebote. Mit dem Link in der Anmeldebestätigung können Teilnehmer innerhalb des Einlösezeitraums beliebig oft auf die Liste der verfügbaren Angebote zugreifen, bis die finale Auswahl des gewünschten Freizeiterlebnisses erfolgt ist und ein Freizeitgutschein heruntergeladen wurde. Nach Erstellung des Gutscheins ist der Aktionscode einschließlich des Zugriffslinks entwertet.

4. Der Teilnehmer kann nun eine Vorauswahl bezüglich der gewünschten Freizeitaktivitäten treffen, indem er diese nach Bundesland, Stadt, Adresse und Art der Freizeitaktivität filtert. Anhand der ausgewählten Filter werden dem Teilnehmer konkrete Freizeitpartner und deren Angebote angezeigt.

5. Anschließend wählt der Teilnehmer das bevorzugte Angebot aus und erstellt seinen personalisierten 2-für-1-Freizeitgutschein. Nach Bestätigung der Auswahl mit Klick auf die Taste "Gutschein anfordern" erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit dem ausgewählten Gutschein als PDF-Anhang.

6. Der Teilnehmer kann nun den über die Aktions-Website erstellten 2-für-1-Freizeitgutschein beim gewählten Partner einlösen.
Die Gewährung der Gutscheinleistungen richtet sich nach den jeweiligen Konditionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausgewählten Freizeitpartners.

Es wird empfohlen den Aktionscode als Nachweis aufzuheben und auf Verlangen an HARIBO als Voraussetzung für den Erhalt eines Gutscheines herauszugeben.

Pro Besuch und Person ist nur ein Gutschein einlösbar. Die Kombination mit anderen Gutschein-, Rabatt- oder Cashback-Aktionen ist nicht möglich. Der Weiterverkauf und die Vervielfältigung der Gutscheine sind nicht gestattet.
3. Über welchen Zeitraum findet die Aktion statt?
Der Verbraucher kauft eines der oben genannten Aktionsprodukte bei einem teilnehmenden Händler in Deutschland innerhalb des Aktionszeitraums vom 26.01.2024 09:00 Uhr bis 30.06.2024 23:59 Uhr („Aktionszeitraum“).

Der Käufer kann seinen Aktionscode vom 26.01.2024 09:00 Uhr bis zum 30.06.2024 23:59 Uhr auf der Aktions-Website freizeitspass.haribo.com aktivieren und erhält somit Zugriff auf die verfügbaren Freizeiterlebnisse. Nach Ablauf dieser Frist ist die Code-Aktivierung auf der Aktions-Website nicht mehr möglich.

Der Teilnehmer kann bis einschließlich 31.10.2024 einen 2-für-1-Freizeitgutschein anfordern und diesen beim gewählten Freizeitpartner bis zu diesem Datum einlösen. Sollten bestimmte Partner abweichende saisonale Öffnungszeiten haben oder bereits vor dem 31.10.2024 ihren Standort schließen, so ist dies in der Angebotsübersicht auf der Aktions-Website wie auch auf dem Gutschein vermerkt.
Nach dem 31.10.2024 verlieren die über die Aktions-Website erstellten Gutscheine ihre Gültigkeit.

Jeder Code berechtigt zur einmaligen Teilnahme. Nach Verwendung des Codes zur Erstellung eines 2-für-1-Freizeitgutscheins verliert dieser seine Gültigkeit. Die mehrmalige Teilnahme zum Erlangen des 2-für-1-Freizeitgutscheins ist jeweils durch einen neuen Code unbegrenzt möglich.
4. Was beinhaltet die Aktion?
Das Prämienangebot besteht aus einem kostenlosen Gutschein für ein 2-für-1-Freizeiterlebnis, das verifizierte Teilnehmer auf der Aktions-Website freizeitspass.haribo.com auswählen können. Hierbei handelt es sich um ein Angebotssortiment aus Freizeiterlebnissen bei Drittanbietern („Freizeitpartner“). „2-für-1“ bedeutet, dass der Teilnehmer bei Vorlage des Gutscheins beim ausgewählten Freizeitpartner gegen Kauf eines Tickets zusätzlich ein zweites Ticket kostenlos erhält. Unterscheiden sich die beiden Tickets in der Höhe des Preises, ist das teurere Ticket zu bezahlen und das günstigere Ticket erhält der Teilnehmer gratis dazu. Für jeden Freizeitpartner gelten individuelle Geschäftsbedingungen, die in der Auflistung deutlich angegeben sind und bei Einlösung gegenüber dem Anbieter Anwendung finden. Die Einlösebedingungen des personalisierten 2-für-1-Freizeitgutscheins können je nach Freizeitpartner variieren und sind auf der Aktions-Website bei dem jeweiligen Partner einzusehen.
5. Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
HARIBO ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc. vorliegen und behält sich vor, gegen diese Personen rechtliche Schritte einzuleiten.

Im Falle eines Manipulationsverdachts, etc. kann HARIBO die postalische Einsendung des Original-Aktionscodes fordern und die Gutscheinabwicklung bis zum Erhalt des Aktionscodes stoppen.

HARIBO ist berechtigt, „2-für-1“ Gutscheine nicht auszugeben, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc. vorliegen.
6. Vorbehaltsklausel
HARIBO behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.
7. Sonstiges
Alle notwendigen Informationen zur erfolgreichen Teilnahme an der Aktion werden im Abschnitt „Häufige Fragen“ auf der Aktions-Website ausführlich erläutert. Darüber hinaus steht der Consumer Service von TLC Marketing für Verbraucheranfragen, Beschwerden und/oder Kommentare zu dieser Aktion per E-Mail unter freizeitspass@promotion.haribo.com oder telefonisch unter 02641-3002222 von Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) zur Verfügung.

HARIBO, TLC und die Freizeitpartner behalten sich das Recht vor, Gutscheine im Falle von Betrug oder Missbrauch zu stornieren/zu verweigern. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.

Falsche Angaben wie z. B. eine falsche E-Mail-Adresse führen dazu, dass die Teilnehmer ihren 2-für-1-Gutschein nicht erhalten und ihre Teilnahme ungültig ist.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Freizeitpartner gelten mit der Einlösung der Gutscheine und müssen vom Teilnehmer beachtet werden. Mit Einlösung der 2-für-1-Gutscheine kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Freizeitpartner zustande.

TLC und HARIBO sind nicht für die Qualität und Verfügbarkeit der von den Freizeitpartnern angebotenen Dienstleistungen sowie für Schäden, die die Teilnehmer im Rahmen der Leistungserbringung durch die Freizeitpartner erleiden, verantwortlich.

In Übereinstimmung mit der DSGVO und den über Öffnungsklauseln eingebundenen Gesetzen wie bspw. dem BDSG sind die über die Aktions-Website gesammelten Informationen für TLC in ihrer Eigenschaft als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 lit 8 DSGVO bestimmt. Diese Daten werden ausschließlich im Auftrag und auf Weisung von HARIBO für die Zwecke des vorliegenden Angebots verarbeitet und können auch nur für die Ausführung des konkreten Angebots verwendet werden.

Der Datenschutzbeauftragte von HARIBO ist:

HARIBO GmbH & Co. KG
Datenschutzbeauftragter
Dr.-Hans-und-Paul-Riegel-Str. 1
53501 Grafschaft, Deutschland
E-Mail: datenschutz@haribo.com

Telefon: +49 228 96 293-0
Telefax: +49 228 96 293-90

Der Datenschutzbeauftragte von TLC ist:

Thorsten Krietsch
Tedeka Consulting
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Carstennstraße 47
12205 Berlin

Fon: 030 – 47 03 32 15
Datenschutz-tlc@tedeka-consulting.com
www.tedeka-consulting.com

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit b (vorvertragliche Maßnahmen oder Vertragserfüllung auf Wunsch des Teilnehmers), c (gesetzliche Aufbewahrungsfristen) sowie f DSGVO (berechtigtes Interesse). Unser berechtigtes Interesse besteht dabei in der Geltendmachung von Ansprüchen gegen und Verteidigung von Ansprüchen durch den Teilnehmer (hierbei richten wir uns für die Löschungsfristen nach den gesetzlichen Verjährungsfristen). Weitere Informationen über die Datenverarbeitung werden über die Datenschutzerklärungen von HARIBO, TLC sowie den teilnehmenden Partnern bereitgestellt, die Sie auf den jeweiligen Websites finden.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen HARIBO und TLC im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO liegt vor und kann auf erstes Anfordern nachgewiesen werden. TLC hat alle technisch erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO zu gewährleisten. Gemäß Art. 15 ff. DSGVO haben alle Teilnehmer sowohl gegenüber HARIBO als auch gegenüber TLC folgende Rechte:

• Das Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständig erhobener Daten gemäß Art. 16 DSGVO,
• das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Vergessenwerden gemäß Art. 17 DSGVO,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
• das Recht auf Datenportabilität gemäß Art. 20 DSGVO,
• das Recht auf Widerspruch, sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt gemäß Art. 21 DSGVO.
• das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat des gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Teilnehmer der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Anderweitige etwaig bestehende verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben davon unberührt.

Zur Ausübung dieser Rechte kann der Verbraucher seine Anfrage per Post an folgende Adresse senden: TLC Marketing, Promotion & Incentive GmbH, Sandstraße 3, 80335 München oder per E-Mail an datenschutz-tlc@tedeka-consulting.com oder durch anderweitige Kontaktaufnahme mit den vorbezeichneten Datenschutzbeauftragten von HARIBO oder TLC, zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments oder einer anderweitigen Identifikationsmöglichkeit des Betroffenen im Falle begründeter Zweifel an der Identitätsfeststellung. Unter diesen Kontaktdaten können die vorbezeichneten Betroffenenrechte sowohl gegenüber TLC als auch gegenüber HARIBO geltend gemacht werden.

Eine Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für die Teilnahme an der Aktion erforderlich, da andernfalls die Gewährung des Gutscheins und die Sicherstellung der Einhaltung der Teilnahmebedingungen nicht möglich ist.

Eine automatische Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling im Sinne von Art. 4 Ziffer 4 DSGVO, findet weder durch HARIBO, noch durch TLC statt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen und Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. HARIBO ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso!